Max Fischer

Kosten & Abrechnung

Transparent von Anfang an

Hier erfahren Sie, was eine Behandlung kostet und wie die Abrechnung funktioniert – ob Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder Selbstzahler sind.

PKV, Beihilfe & Heilfürsorge

Private Krankenversicherung

Die Kostenübernahme in einer psychotherapeutischen Privatpraxis ist unkompliziert. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das gilt für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte (z. B. Beamtinnen und Beamte) sowie für Empfänger von Heilfürsorge (z. B. Polizei oder Bundeswehr).

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    Probatorische Sitzungen

    Zunächst finden Kennenlern- und Diagnostikgespräche statt.

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    Antrag

    Anschließend wird ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gestellt und muss genehmigt werden.

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    Erstattung

    Meine Rechnungen reichen Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle zur Erstattung ein.

Wie viel erstattet wird, hängt stark von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. Beihilfetarif ab. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, welche Kosten übernommen werden.

Ohne Antrag, ohne Wartezeit

Selbstzahler

Als Selbstzahler umgehen Sie lange Wartezeiten und Antragsverfahren – die Behandlung kann zeitnah beginnen. Keine Krankenkasse wird informiert, was ein hohes Maß an Diskretion bedeutet. Die Honorare orientieren sich an der GOP.

Therapiesitzung (50 Minuten)
186,52 €
Biografische Anamnese (einmalig)
187,69 €
Testdiagnostische Verfahren
75,75 €
ADHS- & Autismus-Diagnostik (komplett, 150 Min.)
865,72 €

Steuerlicher Hinweis: Bei medizinischer Notwendigkeit können die Kosten ggf. als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Honorarvereinbarung

Eine vollständige Übersicht aller Gebührenziffern erhalten Sie mit der Honorarvereinbarung im Erstgespräch – oder vorab auf Anfrage an maxfischertherapie@gmail.com.